Sicher mit Seppelt.
Sicher mit Seppelt.

Hier finden Sie uns

Martin Seppelt

Ulmenstr. 57

58089 Hagen

Tel. 0152 286 701 58

info@sichermitseppelt.de

Andreas Seppelt

Waldstr. 13

31600 Uchte

Tel. 0176 211 008 08

info@sichermitseppelt.de

Behördenbesuche

Trifft eine der drei folgenden Fragen auf Sie zu?

 

  • Hat sich Ihnen der Besuch der Berufsgenossenschaft oder des staatlichen Amtes für Arbeitsschutz (Gewerbeaufsichtsamt, Bezirksregierung, Regierungspräsidium) angekündigt?

 

  • Hatten Sie bereits Besuch durch eine Aufsichtsperson, verbunden mit Auflagen zur Umsetzung von Maßnahmen?

 

  • Möchten Sie Ihren Arbeitsschutz optimieren?

 

Wir können Ihnen schnell, kompetent und zuverlässig bei der Erfüllung rechtlicher Forderungen helfen.

 

Vereinbaren Sie noch heute einen Beratungstermin mit uns!

 

 

Angebot:

 

Ziel ist es, Ihren Arbeitsschutz nachhaltig zu "optimieren",
 

durch ...

 

  • Projektbezogene Umsetzungen (Projektplanungen)
  • Temporäre Unterstützung Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Einsatz des neuen SmS-Arbeitsschutzsystems (jetzt: Arbeitsschutzmanagementsystem)

 

Unsere Beratung im Arbeits-, Gesundheits- und Brandschutz erstreckt sich auf eine Vielzahl an Themen:

 

  • Unterstützung bei der Schaffung einer geeigneten Arbeitsschutz-Organisation
  • Einführung und Umsetzung des neuen SmS-Arbeitsschutzsystems (jetzt: Arbeitsschutzmanagementsystem)
  • Unterstützung bei der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen
  • Erstellung von Betriebsanweisungen
    (Maschinen, Tätigkeiten, Gefahrstoffe, ...)
  • Erstellung von Gefahrstoffverzeichnissen
  • Erstellung von Betriebsmittelverzeichnissen
  • Durchführung von Lärmmessungen
  • Durchführung von Unterweisungen
  • Durchführung von Betriebsbegehungen
  • Begehungen von Bildschirm-Arbeitsplätzen und Ergonomieberatung
  • Unterstützung bei der Durchführung von ASA-Sitzungen
  • Unterstützung bei Besuchsterminen von Aufsichtsbehörden
  • Erfassung und Analyse von Unfallschwerpunkten, Beinaheunfällen

Wussten Sie schon, ...

 

... bereits bei Überprüfung Ihres Unternehmens haben die staatlichen Ämter für Arbeitsschutz die Möglichkeit, bei begründeten Verdacht, z. B. Verstoß gegen die Arbeitsstättenverordnung, ein Bußgeldverfahren einzuleiten (siehe auch LASI-Veröffentlichung LV 56)?

Bitte beachten Sie dazu auch unsere zusätzlichen Ausbildung- und Schulungsangebote auf der Internetseite:

Druckversion | Sitemap
© Copyright www.sichermitseppelt.de