Zu den Grundpflichten eines Arbeitgebers gehört es, für eine
geeignete Arbeitsschutzorganisation zu sorgen (§ 3 ArbSchG).
Mit Hilfe des SmS-Arbeitsschutzsystems (jetzt:
Arbeitsschutzmanagementsystem) ist es Ihnen möglich,
- den Status Ihrer Arbeitsschutzorganisation selbst zu überprüfen (Check der Arbeitsschutzorganisation),
- den Aufbau Ihre Arbeitsschutzorganisation abzubilden und zu kontrollieren (Wahrnehmung der Unternehmerpflichten nach §§ 1 und 2
ArbSchG),
- die Übertragung von Unternehmerpflichten (§ 13 ArbSchG) auszuführen und zu dokumentieren.
Bitte sprechen Sie uns an, wir unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung!