Sind Sie für den Notfall gerüstet?
Welche Telefonnummer müssen Sie im Notfall wählen: 112 oder 0-112?
Ein „Muss“ für jedes Unternehmen:
Nach ArbSchG § 10 muss ein Arbeitgeber zur Sicherstellung von Notfallmaßnahmen neben den betrieblichen Ersthelfern auch eine ausreichende Anzahl an Brandschutz- und Evakuierungshelfern benennen.
Die Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung der benannten Beschäftigten müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten und zu den bestehenden besonderen Gefahren stehen.
Ob Sie möglicherweise auch einen Brandschutzbeauftragten stellen müssen, können Sie anhand der folgenden Punkte überprüfen:
Benötigen Sie Unterstützung? -
Nehmen Sie doch Kontakt mit uns
auf.
Angebote:
Wussten Sie schon, ...
... dass 43 Prozent der Unternehmen nach einem Brand zeitnah insolvent sind.
… dass weitere 28 Prozent der Unternehmen, in denen es gebrannt hat, innerhalb von drei Jahren nach dem Brandereignis insolvent gehen.
Bitte beachten Sie dazu auch unsere zusätzlichen Ausbildung- und Schulungsangebote auf der Internetseite: