Sicher mit Seppelt.
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Hier finden Sie uns

Martin Seppelt

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58089 Hagen

Tel. 0152 286 701 58

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Andreas Seppelt

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Tel. 0176 211 008 08

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Brandschutz

Sind Sie für den Notfall gerüstet?

 

Welche Telefonnummer müssen Sie im Notfall wählen: 112 oder 0-112?

 

Ein Muss für jedes Unternehmen:

 

Nach ArbSchG § 10 muss ein Arbeitgeber zur Sicherstellung von Notfallmaßnahmen neben den betrieblichen Ersthelfern auch eine ausreichende Anzahl an Brandschutz- und Evakuierungshelfern benennen.

 

Die Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung der benannten Beschäftigten müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten und zu den bestehenden besonderen Gefahren stehen.

 

Ob Sie möglicherweise auch einen Brandschutzbeauftragten stellen müssen, können Sie anhand der folgenden Punkte überprüfen:

  • Ihr Industriegebäude überschreitet eine Fläche von 5000 qm (siehe Musterbauordnung bzw. Industriebaurichtlinie)
  • Forderung durch die Bauaufsichtsbehörde im Rahmen des Brandschutzkonzepts.
  • Forderung seitens des Sachversicherers (VdS).
  • Ihr Verkaufsfläche überschreitet eine Fläche von 2000 qm (siehe Muster-Verkaufsstätten-Verordnung)
  • Sie sind Betreiber eines Krankenhauses oder Pflegeeinrichtung.
  • Bei einer Unternehmensfläche größer 15.000 qm sind Selbsthilfekräfte für den Brandschutz zu bestellen. Auf Verlangen sind die Namen der Selbsthilfekräfte der Brandschutz-Dienststelle mitzuteilen.

 

 

Benötigen Sie Unterstützung? -
Nehmen Sie doch Kontakt mit uns auf.

 

 

Angebote:

 

  • Ausbildung der Brandschutzhelfer
    (In Theorie und Praxis - Fire-Training)

     
  • Ausbildung der Evakuierungshelfer
    (In Theorie und Praxis - Fire-Training)

     
  • Ausbildung der Selbsthilfekräfte
    (In Theorie und Praxis - Fire-Training)

     
  • Stellung des Brandschutzbeauftragten
     
  • Überprüfung der Brandschutz-Organisation
     
  • Durchführung von Brandschutz-Begehungen
     
  • Mitwirkung an Brandschutz- und Evakuierungsübungen
     
  • Teilnahme an Besprechungen mit Behörden
     
  • Erstellung der Brandschutzordnungen Teile A bis C (nach DIN 14096)
     
  • ...

Wussten Sie schon, ...

 

... dass 43 Prozent der Unternehmen nach einem Brand zeitnah insolvent sind.

 

… dass weitere 28 Prozent der Unternehmen, in denen es gebrannt hat, innerhalb von drei Jahren nach dem Brandereignis insolvent gehen.

Bitte beachten Sie dazu auch unsere zusätzlichen Ausbildung- und Schulungsangebote auf der Internetseite:

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