Haben Sie eine Fachkraft für Arbeitssicherheit in Ihrem Betrieb?
Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz hat jeder Arbeitgeber die Pflicht, sich in Fragen des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit von einer Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten und unterstützen zu lassen.
Die DGUV Vorschrift 2 benennt dazu die notwendigen Aufgabenfelder und die Einsatzzeiten für die Grund- und betriebsspezifische Betreuung.
Lassen Sie sich von uns ein attraktives Angebot für die Gesamtbetreuung erstellen, unter Berücksichtigung Ihres betrieblichen Bedarfes.
Angebot:
Wussten Sie schon, ...
… dass es neben dem Arbeitsschutzgesetz auch noch ein Arbeitssicherheitsgesetz gibt?
Im Arbeitsschutzgesetz sind die Rechte und Pflichten des Arbeitgebers und der Versichten eines Unternehmens im Arbeitsschutz aufgeführt, im Arbeitssicherheitsgesetz sind sowohl die Aufgaben des Betriebsarztes und der Fachkraft für Arbeitssicherheit als auch des Arbeitsschutzausschusses (ASA) beschrieben.