Sicher mit Seppelt.
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Martin Seppelt

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Betreuung nach DGUV Vorschrift 2

Haben Sie eine Fachkraft für Arbeitssicherheit in Ihrem Betrieb?

 

Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz hat jeder Arbeitgeber die Pflicht, sich in Fragen des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit von einer Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten und unterstützen zu lassen.

 

Die DGUV Vorschrift 2 benennt dazu die notwendigen Aufgabenfelder und die Einsatzzeiten für die Grund- und betriebsspezifische Betreuung.

 

Lassen Sie sich von uns ein attraktives Angebot für die Gesamtbetreuung erstellen, unter Berücksichtigung Ihres betrieblichen Bedarfes.

 

 

Angebot:

 

  • Stellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit gemäß ASiG
  • Ermittlung der erforderlichen Einsatzzeit gemäß DGUV Vorschrift 2
  • Abstimmung der betriebsspezifischen Betreuung mit den notwendigen betrieblichen Akteuren
  • Erfüllung der Aufgabenfelder nach DGUV Vorschrift 2 (Gesamtbetreuung)
  • Zusammenarbeit mit der Betriebsmedizin
  • Umsetzung anhand des neuen SmS-Arbeitsschutzsystems (jetzt: Arbeitsschutzmanagementsystem)

 

Wussten Sie schon, ...

 

… dass es neben dem Arbeitsschutzgesetz auch noch ein Arbeitssicherheitsgesetz gibt?

 

Im Arbeitsschutzgesetz sind die Rechte und Pflichten des Arbeitgebers und der Versichten eines Unternehmens im Arbeitsschutz aufgeführt, im Arbeitssicherheitsgesetz sind sowohl die Aufgaben des Betriebsarztes und der Fachkraft für Arbeitssicherheit als auch des Arbeitsschutzausschusses (ASA) beschrieben.

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