Sicher mit Seppelt.
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Martin Seppelt

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Gefährdungsbeurteilungen

Welches sind die beiden wichtigsten Ziele im Arbeitsschutz?

 

  • Gesundheit der Mitarbeiter
  • Rechtssicherheit für Arbeitgeber und Führungskräfte

 

Im Falle eines Arbeitsunfalls mit schwerer Körperverletzung oder Todesfolge nimmt die Staatsanwaltschaft unmittelbar die Unfalluntersuchungen vor Ort im Unternehmen auf.

 

Zwecks Ermittlungen werden die Arbeitsschutzdokumente, einschließlich der Dokumentationen der Gefährdungsbeurteilungen und den schriftlichen Nachweisen der Mitarbeiter-Unterweisungen, geprüft.

 

Dabei werden Ihnen grundsätzlich die drei folgenden Fragen gestellt:

 

  1. Gibt es eine tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung?
  2. Gibt es die dazugehörige tätigkeitsbezogene Betriebsanweisung?
  3. Sind Ihre Mitarbeiter diesbezüglich unterwiesen worden?

 

Auf Wunsch unterstützen wir Sie bei ...

 

  • der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach ArbSchG,
  • der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung psychische Belastungen,
  • der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung,
  • der Erstellung von Betriebsanweisungen,
  • der Durchführung von Mitarbeiter-Unterweisungen,
  • der Ausbildung und Schulung im Arbeitsschutz.

 

Das neue SmS-Arbeitsschutzmanagementsystem

 

Das neue SmS-Arbeitsschutzsystem (jetzt: Arbeitsschutzmanagementsystem) erfüllt auf eindrucksvolle Weise alle Kriterien, die zur Umsetzung und Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz und nach GDA (Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie) gefordert sind.

 

Sie erhalten auf einen Blick die relevanten Kennzahlen zum Ergebnis, zu den umgesetzten Maßnahmen und zur Wirkungskontrolle der Gefährdungsbeurteilung.

 

Entscheidend ist auch, dass Sie mit dem neuen SmS-Arbeitsschutzsystem (jetzt: Arbeitsschutz-managementsystem) Ihr Kontrollsystem bei Überprüfung durch Behörden auch darstellen können.

Bitte beachten Sie dazu auch unsere zusätzlichen Ausbildung- und Schulungsangebote auf der Internetseite:

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